Rechstlage

Was ist erlaubt im B2B-Direktmarketing?

Direktmarketing bezeichnet Werbeaktionen, die dem Empfänger immer direkt und häufig personifiziert zugestellt werden. Dazu bietet es sich an im Adressen Shop Adressen zu kaufen.

Die beliebtesten und am weitesten verbreiteten Arten sind die Werbung per Infopost, die Telefonwerbung und die E-Mail Werbung. Auch Werbung per Fax und SMS spielen aber durchaus eine Rolle.

Postwerbung

Firmen ist es erlaubt an andere Firmen und Unternehmern auf Grundlage von Listendaten Werbepost zu senden. Die Adresse muss die berufliche Adresse sein. Ein explizites Einverständnis ist dann nicht notwendig.

Telefonwerbung

Für Werbung per Telefon gilt, dass eine vermutete Einwilligung genügt. Das heißt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das eigene Angebot in den primären Geschäftsbereich des Angerufenen passt, kann von einer Einwilligung ausgegangen werden. Wenn man also Haarfärbemittel herstellt, kann man sich durchaus an Großhändler für Friseurbedarf wenden. Schwieriger wird es, wenn man z.B. selbigen Großhändler eine private Krankenversicherung anbieten möchte. Dies ist zwar durchaus für jeden Unternehmer interessant, hat aber nicht mehr direkt mit dem Geschäftsbereich zu tun und reicht sogar in das Privatleben hinein. Die Rechtslage ist also etwas schwammig, aber nach wie vor ist Telefonwerbung die Werbeform mit den besten Antwortquoten.

E-Mail Werbung

E-Mail Werbung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig. In der Regel ist ein so genanntes Double-Opt-In notwendig. Dazu muss der potentielle Empfänger zunächst seine Einwilligung geben (z.B. auf einer Webseite) und diese dann nochmals per E-Mail bestätigen. Auch eine mündliche Einwilligung kann im B2B-Bereich genügen, wenn der Vorgang schriftlich erfasst wird. Ohne ein nachweisbares Opt-In können Abmahnungen drohen.

Fazit

Ein Mix der verschiedenen Werbeformen in einer mehrstufigen Kampagne ist besonders erfolgreich zur Neukundengewinnung, denn in der Regel sind mehrfache Kontakte zum potentiellen Kunden notwendig, um diesen vom Kauf zu überzeugen. Man sollte aber bei der Kontaktanbahnung immer darauf achten die gegebenenfalls notwendigen Einwilligungserklärungen vorliegen zu haben, um rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Andernfalls können augenscheinlich günstige Werbemöglichkeiten wie der Versand von E-Mails ganz schnell zu unvorhergesehenen Kosten führen.

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